Garantiebedingungen der vierjährigen Objektiv-Garantieverlängerung

  1. Die vierjährige Objektiv-Garantieverlängerung der einjährigen weltweiten Service Garantie/ europäischen Service Garantie ist eine Aktion von Nikon Deutschland, Zweigniederlassung der Nikon Europe B.V., Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf, Deutschland.
  2. Aktionsprodukte sind alle NIKKOR-Objektive, die einen Aktionsaufkleber auf und einen Aktionscode in der Produktpackung haben. Achten Sie beim Kauf darauf und erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Händler. Nur Aktionsprodukte, die nach dem 15.06.2018 von Ihnen erworben wurden, berechtigen zur Garantieverlängerung.

    Die vierjährige Objektiv-Garantieverlängerung gilt ausschließlich für Neuware, die entweder von Nikon Deutschland, Zweigniederlassung der Nikon Europe B.V., Düsseldorf  über den Nikon-Store direkt oder durch Vertragshändler von Nikon Deutschland, Zweigniederlassung der Nikon Europe B.V., Düsseldorf vertrieben wurde. Die Vertragshändler von Nikon Deutschland, Zweigniederlassung der Nikon Europe B.V., Düsseldorf sind auf www.nikon.de gelistet. Insbesondere bei Online-Käufen sollten Sie die Ware unverzüglich nach Erhalt auf das Vorhandensein von Aktionsaufkleber und -code überprüfen, wobei Ihnen gegebenenfalls die Möglichkeit verbleibt, fristgerecht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
  3. Die Objektiv-Garantieverlängerung erweitert die ab Kaufdatum bestehende einjährige Herstellergarantie, die weltweite Service Garantie/ europäische Service Garantie, um vier weitere Jahre. Die Garantiverlängerung wird nur für Endnutzer und nicht für Wiederverkäufer und Händler angeboten.
  4. Zur Aktivierung der Garantieverlängerung ist eine Registrierung unter www.mynikon.de/account/register und die Eingabe des gültigen Aktionscodes oder der Seriennummer des Produkts notwendig. Bei Kit-Objektiven ist die Seriennummer des Gehäuses und des Objektivs zu registrieren, wobei die Nikon Objektiv-Garantieverlängerung nur für das Objektiv gilt.

    Die Registrierung für die Garantieverlängerung muss innerhalb von 90 Tagen ab dem Kaufdatum durch den Käufer ausgeführt werden. Spätere Registrierungen können nicht berücksichtigt werden.

    Eine Registrierung ist pro Aktionscode/Seriennummer eines spezifischen Aktionsgeräts nur einmal möglich.

    Die maschinelle Kaufquittung oder Rechnung muss auf den Kunden, der sich für die vierjährige Objektiv-Garantieverlängerung registriert, lauten und ausgestellt sein und den Voraussetzungen nach § 14 UstG entsprechen. Ein Lieferschein, ein Leasingvertrag, eine Bescheinigung einer Verkaufsplattform oder eine handschriftliche Quittung sind als Nachweis nicht ausreichend. Achten Sie bitte insbesondere bei Online-Käufen auf diesen Umstand.

    Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass ihm die Produkt-Garantiekarte der weltweiten Service Garantie/ europäischen Service Garantie vorliegt und im Garantiefall eingereicht werden kann.

    Die Nikon Europe B.V. behält sich das Recht vor, alle Belege im Original anzufordern und in diese Einsicht zu nehmen und alle Registrierungen und Einsendungen auf die Einhaltung dieser Garantiebedingungen hin zu prüfen.
  5. Für Ihr NIKKOR-Objektiv übernimmt die Nikon Europe B.V. für alle Herstellungsfehler vier weitere Jahre Garantie nach Ablauf der einjährigen Herstellergarantie. Während dieser Garantiezeit werden Reparaturen oder Nachbesserungen nur dann kostenlos durchgeführt, wenn folgende Dokumente vorgelegt werden:
    • Maschinelle Kaufquittung oder Rechnungskopie (handschriftliche Quittungen sind ungültig)
    • Kopie der Garantiekarte der weltweiten Service Garantie/ europäischen Service Garantie (Bei einzelnen Produkten befindet sich die Garantiekarte auf der Rückseite des beigefügten Handbuchs.)
    • Ihre Garantiekarte der vierjährigen Objektiv-Garantieverlängerung, die Sie als PDF nach erfolgreicher Registrierung erhalten haben
    Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden durch Unfälle, unsachgemäßen Gebrauch, gewöhnliche Abnutzung oder Reparaturen durch nichtautorisierte Dritte, Stoß-/Fallschäden, falsche Pflege oder Aufbewahrung, sowie Schäden durch Sand oder Flüssigkeiten. Sie wird nur durch autorisierte Nikon- Vertragswerkstätten der Nikon Europe B.V. ausgeführt.
  6. Sollte das Produkt nach Ablauf der regulären Herstellergarantie von einem Jahr eine Reparatur benötigen, setzen Sie sich mit der Nikon Europe B.V. oder einer der autorisierten Vertragswerkstätten der Nikon Europe B.V. in Verbindung. Der verantwortliche Garantiegeber der vierjährigen Objektiv-Garantieverlängerung ist die Nikon Europe B.V., Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf, Deutschland. Zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen, die Bedienungsanleitung sorgfältig durchzulesen, bevor Sie sich mit der Nikon Europe B.V. in Verbindung setzen.
  7. Die Nikon Europe B.V. behält sich vor, unvollständige, fehlerhafte, geänderte oder illegale Einsendungen nicht zu bearbeiten. Sollte der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Einsendung seiner Unterlagen keine Rückmeldung von der Nikon Europe B.V. erhalten haben, wird der Kunde gebeten, sich unaufgefordert per E-Mail an nikon.de@support.mmw.ag oder unter der folgenden Aktionshotline 0621/37701-910 zu melden (Mo.-Fr. 9-18 Uhr; außer an gesetzl. Feiertagen, Anruf zum Festnetztarif. Abweichend bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz).
  8. Beachten Sie bitte, dass die Kommunikation per E-Mail nur auf Deutsch oder Englisch erfolgt. Die Telefon-Hotline ist rein deutschsprachig.
  9. Die eingesendeten Unterlagen verbleiben bei der Nikon Europe B.V. mit der Ausnahme von originalen Kaufbelegen (Ziffer 4). Diese werden nach Prüfung an den Kunden ausgehändigt, sofern dieser die Nikon Europe B.V. zur Aushändigung auffordert.
  10. Die Nikon Europe B.V. behält sich zu jeder Zeit vor, alle eingesendeten Unterlagen auf möglichen Missbrauch zu prüfen und behält sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Verdachtsfalle vor.
  11. Kunden, die unvollständige Angaben machen oder unvollständige Unterlagen einsenden, werden benachrichtigt und gebeten, innerhalb von 14 Tagen die fehlenden Angaben zu machen oder die fehlenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Frist beginnt ab dem Datum der Benachrichtigung. Sollte der Kunde dem nicht nachkommen, bzw. erneut unvollständige Unterlagen senden, entfallen sämtliche Ansprüche auf die Garantieverlängerung.
  12. Nikon ist berechtigt, die Aktion für die Zukunft zu beenden oder die Teilnahmebedingungen während des Aktionszeitraums gemäß Ziffer 2. zu ändern. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Die geänderten Teilnahmebedingungen gelten ab dem Datum ihrer Veröffentlichung auf der unter Ziffer 4. genannten Website.
  13. Mit Einsendung der Unterlagen akzeptiert der Kunde die Garantiebedingungen und sichert die Korrektheit seiner Angaben zu.
  14. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sowie Ansprüche aus etwaigen Garantien des Händlers werden durch diese vierjährige Objektiv-Garantieverlängerung nicht eingeschränkt, sondern bleiben davon unberührt.
  15. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.